Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Ansprechpartnerin
Frau
Petra Lindinger
Daimlerring 8
31135 Hildesheim
Tel: 05121 16 84 - 29
Fax: 05121 16 84 - 30