Präambel
Erster Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Selbstverständnis
§ 2 Aufgaben
§ 3 Rechtsform, Name, Mitgliedschaft
§ 4 Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit
Zweiter Abschnitt:
Verbandliche Ordnung
§ 5 Zuständigkeit des Bundesverbandes
§ 6 Zuständigkeit des Landesverbandes und seiner Gliederungen sowie der DRK-Schwesternschaften; Rechte und Pflichten
§ 7 Zuständigkeit des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine
§ 8 Territorialitätsprinzip
§ 9 Zusammenarbeit im Deutschen Roten Kreuz
§ 10 Entscheidungen der Verbandsgeschäftsführung Land
Dritter Abschnitt:
Mitgliedschaft
§ 11 Mitglieder
§ 12 Ortsvereine
§ 13 Satzung der Ortsvereine
§ 14 Ehrenmitglieder
§ 15 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 16 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 17 Ende der Mitgliedschaft
Vierter Abschnitt:
Organisation
§ 18 Organe
§ 19 Stellung und Zusammensetzung der Kreisversammlung
§ 20 Aufgaben der Kreisversammlung
§ 21 Durchführung der Kreisversammlung
§ 22 Präsidium
§ 23 Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 24 Aufgaben des Präsidiums
§ 25 Der Präsident
§ 26 Der geschäftsführende Vorstand (Kreisgeschäftsführer)
§ 27 Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes
§ 28 Kreisgeschäftsstelle
§ 29 Fach- und Sonderausschüsse
§ 30 Der Konventionsbeauftragte
§ 31 Der Beauftragte für den Katastrophenschutz
Fünfter Abschnitt:
Rotkreuz-Gemeinschaften
§ 32 Rotkreuz-Gemeinschaften
§ 33 Arbeitskreise
Sechster Abschnitt:
Wirtschaftsführung, Gemeinnützigkeit
§ 34 Wirtschaftsführung
§ 35 Gemeinnützigkeit
Siebter Abschnitt:
Ordnungs- und Eilmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten
§ 36 Ordnungsmaßnahmen
§ 37 Eilmaßnahmen bei Gefahr im Verzuge
§ 38 Schiedsgericht
Achter Abschnitt:
Schlussbestimmungen
§ 39 Auflösung
§ 40 Teilunwirksamkeit
§ 41 Inkrafttreten
Vorbemerkung:
Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche Sprachform gewählt ist, gilt die weibliche Sprachform entsprechend und umgekehrt.
Erster Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen
- Menschlichkeit
- Unparteilichkeit
- Neutralität
- Unabhängigkeit
- Freiwilligkeit
- Einheit
- Universalität.
(1) Der DRK-Kreisverband Hildesheim-Marienburg e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34) sind dies die folgenden Zwecke:
Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste
Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der Mitgliedsverbände
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Die satzungsgemäßen Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
Mitwirkung im Katastrophenschutz
Mithilfe beim Schutz der Zivilbevölkerung
Beteiligung am Rettungsdienst, Krankentransport und Fahrdiensten aller Art
Hilfeleistung bei Notständen aller Art
Aus- und Fortbildung von Kindern, Jugendlichen, Helferinnen und Helfern
(einschließlich der dazu gehörenden Aktivitäten, wie z.B. Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe)Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
Suchdienst und Familienzusammenführung
Internationale Hilfsaktionen
Wohlfahrtspflege (Sozialarbeit), insbesondere für Kinder, Jugendliche, Mütter, alte Menschen, Kranke und Menschen mit Behinderungen
Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege
Gesundheitsdienst und vorbeugende Gesundheitspflege
Jugendpflege, Jugendfürsorge und Jugendsozialarbeit (einschließlich der
dazugehörenden Aktivitäten)Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender
Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und im Gesundheitsschutz
sowie Erwachsenen- und Familienbildung, Aus- und Fortbildung und BerufsbildungIntegration von Migranten
Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner steuerbegünstigten
Mitglieder (§ 3 Abs. 2) und Gemeinschaften (§ 4 Abs. 3)Gründung neuer DRK-Ortsvereine zur Erreichung einer starken Beteiligung an der Rot-Kreuz-Arbeit
Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-
Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und RothalbmondbewegungFörderung von DRK-Stiftungen
die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
die Vermittlung von Familienschriftwechseln.
die in seinem Gebiet bestehenden Ortsvereine (§ 11 Abs.1),
die als Mitglieder des Kreisverbandes aufgenommenen natürlichen und juristischen Personen (§ 11 Abs. 2 u. 3),
sonstigen Vereinigungen (§ 11 Abs. 3) und
Ehrenmitglieder (§ 14).
- die Bereitschaften,
- das Jugendrotkreuz,
- die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.
Sie gestalten ihre Arbeit nach ihrer eigenen Ordnung. (4) Hauptamtliche Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes dürfen nicht dem Präsidium ihrer oder der übergeordneten Verbandsstufe angehören. Dies gilt nicht für den geschäftsführenden Vorstand. Die Präsidiumsmitglieder des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Hildesheim-Marienburg e. V. dürfen nicht gleichzeitig persönlich Gesellschafter, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer eines Unternehmens, einer privatrechtlichen Gesellschaft oder einer Einrichtung sein, an denen der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hildesheim-Marienburg e. V. beteiligt ist. Ausnahmen von Satz 1 und 3 bedürfen der vorherigen Zustimmung des übergeordneten Präsidiums. Hierbei sind insbesondere die Fragen der Interessenkollision und Transparenz zu beachten. Eine Ausnahme von Satz 1 ist nicht möglich hinsichtlich der Ämter des Präsidenten und seines Stellvertreters/seiner Stellvertreter. (5) An Beschlüssen der Organe des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Hildesheim-Marienburg e. V darf nicht mitwirken, wer hierdurch in eine Interessenkollision gerät. Eine Interessenkollision ist gegeben, wenn der Beschluss einen Einzelnen oder den Mitgliedsverband, dem er angehört, allein und unmittelbar betrifft.