Arbeitsmentoring für Menschen mit Behinderung
(mit Anspruch auf Leistungen nach § 58 SGB IX)
Leistungsangebote im Arbeitsmentoring
1. Schaffung und Stabilisierung der Arbeitskraft / Ordnungsprinzipien aufbauen / Strukturen schaffen
- Nach der Einstellung des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Kollegen und Vorgesetzten.
- Hinführung zu Regelverständnis und Akzeptanz im Betrieb
- Individuelle Einrichtung des Arbeitsplatzes nach den Bedürfnissen der behinderten Person
- Begleitung und Orientierung sowie Unterstützung im Arbeitsalltag (insbesondere während der Einarbeitungsphase)
- Unterstützung hinsichtlich des Arbeitstempos,der notwendigen Arbeitsschritte und des Arbeitsverhaltens unter Berücksichtigung der besonderen Interessen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
- Unterstützung bei Verwendung unter schiedlicher Hilfsmittel im Betrieb
- Assistenz im Rahmen weiterer Qualifi zierungsprozesse im Betrieb
2. Ergänzende lebenspraktische / pflegerische Leistung
- Assistenz beim An- und Ausziehen
- Assistenz beim Toilettengang
- Eventuell Ausgabe der notwendigen Ration an Medikamenten
1. Die Ausgangslage

Umsetzung des weiterentwickelten Budgets für Arbeit
Mit dem Inkrafttreten des „Budgets für Arbeit“ zum 01. 07. 2017 besteht für Arbeitgeber in Niedersachsen die Möglichkeit eines Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 % des regelmäßig ortsüblich/tariflich gezahlten Arbeitsentgeltes im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses für Menschen mit Behinderung. Ferner besteht die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für eine aufgrund der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen beantragen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einem anderen Leistungsanbieter haben.
2. Zielgruppe
Das Budget für Arbeit ist für Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind oder eine aktuelle Empfehlung des Fachausschusses für eine Tätigkeit im Arbeitsbereich haben.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 SGB IX (1) (Leistungen im Arbeitsbereich) haben und denen von einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird.
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören neben Personen, die bereits in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX beschäftigt sind, insbesondere auch Menschen mit einer seelischen Behinderung, die grundsätzlich anspruchsberechtigt nach § 58 SGB IX sind, aber nicht in einer WfbM arbeiten wollen. 1. Die Ausgangslage 2. Zielgruppe 3. Konzeptioneller Grundgedanke Umsetzung des weiterentwickelten Budgets für Arbeit Mit dem Inkrafttreten des „Budgets für Arbeit“ zum 01. 07. 2017 besteht für Arbeitgeber in Niedersachsen die Möglichkeit eines Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 % des regelmäßig ortsüblich/tariflich gezahlten Arbeitsentgeltes im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses für Menschen mit Behinderung. Ferner besteht die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für eine aufgrund der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Das Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderungen beantragen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einem anderen Leistungsanbieter haben. GEMEINSAM. MEHR. ERREICHEN. www.drk.
3. Konzeptioneller Grundgedanke
Im Arbeitsmentoring begleiten erfahrene Fachkräfte (sog. Arbeitsmentoren/-innen) Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen auf dem Weg in ein stabiles Arbeitsverhältnis und assistieren mit dem Ziel der Aufrechterhaltung eines stabilen Beschäftigungsverhältnisses. Unsere Arbeitsmentoren/-innen verfügen i.d.R. über pädagogische, medizinische oder ergotherapeutische Qualifikationen.
Konzeptioneller Grundgedanke ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen, unabhängig von Art und Umfang der Behinderung, in ein für sie geeignetes Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten, sowie dieses langfristig zu erhalten.
Das Arbeitsmentoring ist passgenau an der konkreten Lebenssituation des Einzelnen und an dem Betrieb orientiert und schließt ggf. auch wesentliche Bezugssysteme, wie beispielsweise die Familie, ein. Am Ende des Prozesses steht die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses